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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09 B (AS)   

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https://dejure.org/2010,118376
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09 B (AS) (https://dejure.org/2010,118376)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.10.2010 - L 7 SF 162/09 B (AS) (https://dejure.org/2010,118376)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - L 7 SF 162/09 B (AS) (https://dejure.org/2010,118376)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin, 10.06.2004 - L 3 B 14/04

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes; Ordnungsgeld bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    In letzterem Fall hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zur Aufklärung des für eine solche gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalts nicht erforderlich war (so auch LSG Berlin, Beschluss vom 10.06.2004 - L 3 B 14/04 U, veröffentlicht in Juris).

    Hat jedoch - wie hier - das Gericht in der Sache abschließend entschieden, obwohl der Beteiligte der Anordnung seines persönlichen Erscheinens nicht Folge geleistet hat, ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes ermessensfehlerhaft und daher ausgeschlossen (so auch LSG Baden-Württemberg, a. a. O., LSG Berlin, Beschluss vom 10.06.2004 - L 3 B 14/04 U, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 52/92

    Studentin - Diplomarbeit - Beitragspflicht - BfA

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    Das folgt daraus, dass mit dem Ordnungsgeld ein Verstoß geahndet werden soll, der den geregelten Verfahrensablauf stört oder erschwert, eine solche Störung des Verfahrensablaufs jedoch grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn trotz des Ausbleibens aufgrund der mündlichen Verhandlung eine Sachentscheidung ergeht (vgl. Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.1993 - L 3 B 62/93, SGb 1993, 627 = Breith.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1997 - L 11 S 2/97

    Ordnungsgeld; Beschluß; Zwangsvollstreckung; Richterbesetzung; Richter; Mündliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    Diese ist in entsprechender Anwendung des § 193 SGG dahingehend zu treffen, dass die außergerichtlichen Kosten des Klägers der Staatskasse aufzuerlegen sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.04.1997 - L 11 S 2/97, Breith. 1997, 921).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.1993 - L 3 B 62/93

    Ordnungsgeld; Erscheinen; Persönliches; Verhandlung; Beteiliter; Entschuldigung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    Das folgt daraus, dass mit dem Ordnungsgeld ein Verstoß geahndet werden soll, der den geregelten Verfahrensablauf stört oder erschwert, eine solche Störung des Verfahrensablaufs jedoch grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn trotz des Ausbleibens aufgrund der mündlichen Verhandlung eine Sachentscheidung ergeht (vgl. Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.08.1993 - L 3 B 62/93, SGb 1993, 627 = Breith.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2002 - L 6 B 181/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    1983, 937; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.07.2002 - L 6 B 181/02 U, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 9. Aufl. 2008, § 111 Rz. 6 a).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.1983 - L 3 Sb 18/83
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2010 - L 7 SF 162/09
    1994, 166 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.1983 - L 3 SB 18/83, Breith.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2017 - L 7/12 AL 38/16
    Das dem SG aufgrund dieser Rechtslage eingeräumte Ermessen ist im Beschwerdeverfahren voll zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszuüben (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - L 7 SF 162/09 B (AS) -).

    Eine Störung des Verfahrensablaufs tritt jedoch nicht ein, wenn trotz des Ausbleibens in derselben mündlichen Verhandlung eine Sachentscheidung ergehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - L 7 SF 162/09 B (AS) - Sächsisches LSG, a. a. O., Rn. 24; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Juli 2002 - L 6 B 181/02 U -).

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